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LH Wallner: „Neue Regelung für Vorarlberger GrenzgängerInnen durchgesetzt!“

Von Vorarlberg angestoßen wird nun eine bundesgesetzliche Novelle wieder die Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld an Familien von GrenzgängerInnen mit Wohnsitz in Österreich ermöglichen. „Wir haben eine rasche Reparatur des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gefordert – jetzt wurde eine Lösung im Sinne der Familien gefunden“, betonte Landeshauptmann Markus Wallner. Die heute (20. September) im Nationalrat beschlossene Bestimmung zum Kinderbetreuungsgeld für GrenzgängerInnen soll rückwirkend ab 1. Februar 2023 gelten.

Wallner sieht in der Novelle mehrere Vorarlberger Anliegen sinnvoll verwirklicht: „Wir haben uns intensiv für diese Änderung eingesetzt. Mit der Novelle ist nun sichergestellt, dass Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Vorarlberg leben, künftig wieder das Kinderbetreuungsgeld erhalten. Auch der Krankenversicherungsschutz kann nicht mehr wegfallen. Damit schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern erreichen auch eine wichtige Verbesserung der Familienleistungen für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Land.“

Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass VorarlbergerInnen, die täglich über die Grenze in die Schweiz oder nach Liechtenstein zur Arbeit pendeln, in bestimmten Fällen kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden darf. Mit einer Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde diese Bestimmung nun repariert, damit eine Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld in bestimmten Fallkonstellationen wieder möglich wird. Konkret betroffen sind Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen beide Elternteile in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt sind oder wenn ein Elternteil in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt ist und der andere in Österreich nicht erwerbstätig ist. In all diesen Fällen wird das Kinderbetreuungsgeld wieder ausbezahlt. Ausgenommen sind Familien mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Beschlossen wurde die Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in der heutigen Sitzung des Nationalrates. Die Bestimmung bezüglich GrenzgängerInnen-Familien wird damit rückwirkend mit 1. Februar 2023 in Kraft treten. Das heißt: Rückwirkend zu diesem Zeitpunkt wird für die betroffenen Familien, die auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllen, Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

Foto: A. Serra


© 2024 Markus Wallner