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LH Wallner: „2023/2024 entstehen 100 neue Gruppen für Kinder“

„Qualitativ hochwertige Kinderbildung und -betreuung bedeutet, dass Kinder ihre Potenziale bestmöglich entfalten können und eine solide Basis für ihren weiteren Bildungs- und Lebensweg erhalten“, betonten heute (31. Mai) Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink bei einer Pressekonferenz: „Mit dem Ausbau der Kinderbildung und -betreuung in Vorarlberg schaffen wir außerdem optimale Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Bis Ende 2024 sollen in Vorarlberg rund 100 neue Gruppen für Kinder entstehen und die Betreuungsquote deutlich erhöht werden. Die Gemeinden werden in ihrem Versorgungsauftrag durch bedeutend höhere Förderungen unterstützt, etwa für bauliche Maßnahmen oder Personalkosten. Paul Sutterlüty, Vize-Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands (VGV), betonte die Notwendigkeit eines Schulterschlusses beim Ausbau – zwischen Gemeinden, Land und Wirtschaft.

Landeshauptmann Wallner erklärte: „Beim konsequenten Ausbau der Betreuungseinrichtungen leistet das Land Vorarlberg in enger Kooperation mit den Gemeinden einen wesentlichen Beitrag für gesteigerte Beschäftigungsfähigkeit, mehr Autonomie für die Familien sowie die frühe Förderung der Kinder.“ Auch Integration, Prävention und Kinderschutz sind positive Effekte eines verlässlichen Betreuungssystems. Die Kinderbetreuungsquoten zeigen in Vorarlberg im Zeitvergleich seit 1995 einen starken Aufwärtstrend. Im Betreuungsjahr 1995/1996 waren 0,3 Prozent der unter 3-Jährigen institutionell betreut. Im Jahr 2001/2002 waren es 3,3 Prozent, im Jahr 2011/2012 bereits 17,3 Prozent und im Jahr 2021/2022 bereits 30,9 Prozent. Ebenso stieg die Betreuungsquote der 3- bis 5-Jährigen. Wurden im Jahr 1995/1996 knapp 64 Prozent der 3- bis 5-Jährigen betreut, so waren es im Jahr 2001/2002 bereits 73,1 Prozent, im Jahr 2011/2012 89,7 Prozent und im Jahr 2021/2022 bereits 96 Prozent.

Mehr Gruppen in Planung
Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Kinderbildung- und betreuung in Vorarlberg. Das Gesetz stellt sicher, dass die Kinderbildung und -betreuung in Vorarlberg auf hohem Niveau erfolgt und allen Kindern gleiche Chancen auf eine umfassende Bildung und Betreuung ermöglicht. Es dient auch als Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche nach geeigneten Betreuungseinrichtungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Einrichtungen und Trägern. „In den letzten Jahren hat sich die Kinderbildung und -betreuung in Vorarlberg stark weiterentwickelt“, stellte Landesstatthalterin Schöbi-Fink fest. Es wurden viele Maßnahmen ergriffen, um die Qualität der Kinderbetreuung und -bildung zu verbessern und das Angebot auszubauen. So wurden beispielsweise in vielen Gemeinden neue Einrichtungen gebaut, bestehende Einrichtungen modernisiert und Kooperationen geschlossen. „In den vergangenen Jahren wurden zusätzliche Plätze in elementarpädagogischen Einrichtungen geschaffen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken“, führte Schöbi-Fink an.

„Wie die aktuellen Anmeldezahlen für den Herbst 2023 zeigen, hat das KBBG den erwarteten Effekt ausgelöst“, sagte der Egger Bürgermeister und VGV-Vize-Präsident Paul Sutterlüty: „Der neue Versorgungsauftrag fordert die Gemeinden auf Jahre hinaus außerordentlich stark und kann – insbesondere im Hinblick auf die Lage am Arbeitsmarkt – wohl nur mit einem Schulterschluss zwischen den Gemeinden, dem Land und der Wirtschaft sowie mit viel Pragmatismus erfüllt werden. Der Anfang dafür ist gemacht.“

Im Berichtsjahr 2021/2022 gab es in Vorarlberg 672 Betreuungseinrichtungen (ohne Tageseltern) für Kinder mit insgesamt 31.782 Kindern (einschließlich 171 Kinder bei Tageseltern). Insgesamt wurden rund 92 Prozent der 3-Jährigen und je rund 100 Prozent der 4- und 5-Jährigen in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen betreut. Nach vorläufigen Ergebnissen für das Betreuungsjahr 2022/2023 wird für Vorarlberg bei den unter 3-Jährigen eine um rund 3 Prozentpunkte höhere Betreuungsquote als im Vorjahr erwartet (Erwartung: knapp 35 Prozent). Bei den 3- bis 5-Jährigen wird eine Betreuungsquote von etwas über 95 Prozent erwartet.

Im Kalenderjahr 2022 wurden 42 neue Gruppen eröffnet. Mit Ende Mai 2023 ist im Kalenderjahr 2023 die Eröffnung von insgesamt 69 neuen Kleinkind- oder Kindergartengruppen und drei Kinderspielgruppen geplant. Für 2024 sind derzeit 26 neue Kleinkind- und Kindergartengruppen in Planung.

Leistbare Kinderbetreuung
Ein wichtiges Anliegen des Landes sei, so Wallner, dass sich alle Familien in Vorarlberg diese Qualität und Vielfalt an Betreuungsangeboten leisten können. Die Einkommensgrenzen bei der sozialen Staffelung werden laut Richtlinie jährlich an die Armutsgefährdungsschwelle laut Tabellenband EU-SILC angepasst. Die Steigerung zum September 2023 liegt bei 3,3 Prozent. Um die Eltern aufgrund der steigenden Preise unterstützen zu können, wird per September 2023 nicht um den Index gemäß EU-SILC sondern um den Lebenshaltungskostenindex (8,6 Prozent) erhöht, damit in Zukunft mehr Familien von der sozialen Staffelung profitieren.

2022 wurde der niedrigste Satz (20 Euro für bis zu 25 Wochenstunden) der sozialen Staffelung monatlich von durchschnittlich 760 Kindern im Alter von null bis fünf Jahren in Anspruch genommen. Das sind 94 Prozent der AntragsstellerInnen. Für 2023 wurden 860.000 Euro budgetiert. Darüber hinaus bestehen folgende zwei Fördermodelle, die ebenfalls zur Reduzierung des Elternbeitrags und damit zur finanziellen Entlastung der Eltern und Erziehungsberechtigten beitragen: Die Förderung des letzten Kindergartenjahres und die 3-jährigen-Förderung.

Unterstützung der Gemeinden
Um die Gemeinden in der Umsetzung des Versorgungsauftrags zu unterstützen, wurden in verschiedenen Bereichen Neuerungen in den Förderrichtlinien erarbeitet. Diese betreffen:

  • Förderung von baulichen Maßnahmen
  • Förderung der Personalkosten in Kleinkind- und Kindergartengruppen
  • Förderung der Kinderspielgruppen
  • Förderung von Tageseltern

Zahlreiche bestehende Förderungen von Seiten des Landes bleiben erhalten:

  • Rückvergütung der Mindereinnahmen durch den Bezug der sozialen Staffelung der Elterntarife in Kleinkind- Kindergarten und Kinderspielgruppen (neu: Tageseltern)
  • Förderung des beitragsfreien Besuchs von 5-Jährigen
  • Harmonisierung der Elternbeiträge (Abstützung der Elterntarife von 3-Jährigen Kindern in Kleinkind- Kinderspiel- und privaten Kindergartengruppen sowie bei Tageseltern auf den Kindergartentarif)
  • Förderungen gemäß Art. 15a B-VG (Personal und Investitionskosten)
  • Förderung von Fahrtkosten für Kindergartenbesuchende für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern

Ausbildungsoffensive zur langfristigen Personalsicherung
Im Zuge der Ausbildungsoffensive wird mit Kooperationspartnern (GV, BAfEP, PH, Schloss Hofen und der Bildungsdirektion) ein Aktionsplan erstellt. Dieser enthält die derzeitigen Ausbildungsmöglichkeiten, die aktuelle Personalsituation und die Maßnahmen, um mehr qualifiziertes Personal zu erhalten. Vorarlberg bietet eine breit gefächerte Auswahl an Ausbildungsmöglichkeiten für SchulabgängerInnen und QuereinsteigerInnen an. Die Maßnahmen des Landes beinhalten den Ausbau von Ausbildungsangeboten, das Prüfen von neuen Ausbildungen bzw. Systempartnern und eine Öffentlichkeitkampagne.

Foto: A. Serra


© 2024 Markus Wallner